Wolfsabschuss abgelehnt - Das Rosenthaler Rudel bedankt sich!

Am 18. Oktober vermeldete die Sächsische Zeitung „Vorerst kein Wolfs-Abschuss“, der inzwischen wiederholte Antrag des Bautzener Landrates Michael Harig zur „Entnahme“ des Rosenthaler Wolfsrudels wegen massiver Übergriffe auf Schafe war erneut vom zuständigen Ministerium abgelehnt worden.

Am 23. Oktober war an gleicher Stelle zu lesen:„Wölfe reißen zwei Dutzend Schafe“, der Dank des Rosenthaler Rudels folgte auf dem Fuße. Besser konnten uns die Wölfe nicht zeigen, mit welcher Realitätsferne Politik und Verwaltung in Sachsen mit dem Wolf umgehen. Welches Ausmaß die Schäden alleine der letzten 3 Jahre angenommen haben, verdeutlicht die abgebildete Karte mit den offiziell gemeldeten Rissen. Getötete Tiere, die ungemeldet von resignierenden Schafhaltern entsorgt wurden, sind darin nicht enthalten. Der Umgang des Wolfsmanagements mit den Geschädigten wurde beispielhaft HIER beschrieben.

Das hier ist nur ein screenshot der alten Karte. Hier kommen sie zum Kartenausschnitt der Hauptkarte

LINK

Bild in Lightbox öffnen (open image in lightbox). Die Daten dieser Karte werden nicht mehr gepflegt. Alle Risse und Rudeldaten finden Sie in der Hauptkarte: LINK

Wurde bei der ersten Ablehnung eines Entnahmeantrages für dieses Rudel im Jahr 2016 die mangelhafte Dokumentation des Geschehens durch das Landratsamt bemängelt, wobei dem Wolfsmanagement dank eigener Listen all dies wohlbekannt sein sollte, sucht man jetzt die Flucht zur vermeintlich höheren Instanz. Zitat: “ Demnach soll das Amt nun zunächst die Bewertung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf einholen.“ Diese im vergangenen Jahr eingerichtete Stelle soll die Fachkompetenz in Sachen Wolf in Deutschland vereinen. Nur eines vereint sie mit absoluter Sicherheit nicht, wenn man ihren öffentlichen Auftritt betrachtet:

KOMPETENZ IN SACHEN HERDENSCHUTZ!

Wer sich unter diesem Thema auf der Internetseite umsieht, wird dort außer Allgemeinplätzen und einer Statistik für 2015 nichts finden.

Wie mit unzumutbaren Schäden durch geschützte Tiere in Deutschland umzugehen ist, regelt der § 45 (7) des Bundesnaturschutzgesetzes, umgesetzt im Managementplan für den Wolf in Sachsen unter 8.5.3. Wer angesichts der bereits angerichteten Schäden im Territorium des Rosenthaler Rudels erneut externen Sachverstand einholen möchte, sollte seinen eigenen Verstand hinterfragen. Hauptsache, man hat sich zumindest temporär eines Vorganges entledigt.

Soll mit dieser Methode ein inzwischen unzumutbarer Feldversuch in Sachen Wolf und passivem Herdenschutz auf Kosten der betroffenen Bürger möglichst unbegrenzt fortgesetzt werden? Diese Tierhalter, seien sie Berufsschäfer, Nebenerwerbler oder Hobbyhalter, sind nicht nur mit Herzblut bei der Sache, sonst hätten sie bei dieser Politik längst aufgegeben; sie leisten mit der extensiven Weidetierhaltung auch einen unersetzlichen Beitrag zu Umweltschutz und Biotoppflege. Das diese durch immer dichtere Zäune und damit zerschnittene Lebensräume ad absurdum geführt werden soll, steht auf einem anderen Blatt.

Es kann nicht sein, dass die Nachkommen dieses Rudels, die vom Welpenalter an lernen, dass Zäune jedweder Art IMMER überwindbar sind und der Mensch in diesem Zusammenhang für sie keine Gefahr darstellt. Sie werden diese Fähigkeiten in den kommenden Jahren in ihre zukünftigen Territorien mitnehmen und dort anwenden.

In Territorium des Rosenthaler Rudels hat es seit 2015 39 Rissereignisse mit 173 betroffenen Tieren gegeben, die mit unterschiedlichen Bewertungen in die Statistik eingingen. Dieses Rudel hat es im Gegensatz zum Wolfsmanagement verstanden, wie es geht. Schützt der eine Schäfer mehr, weil er entsprechende Fördermittel erhält oder mehr eigenes Geld investieren kann, trifft es den Nachbarn, der sich das nicht leisten kann.

Was hier betrieben wird, ist Wolfsmanagement in seiner absurdesten Form!